Mitgliedervereinbarung
- Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, das Trainingsangebot der Schule zu nutzen. - Die Versicherung ist Sache des Einzelnen. Bei Unfällen oder Diebstahl wird jede Haftung abgelehnt.
- Austritt und Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich, mindestens einen Monat vor Ende der Zahlungsperiode erfolgen. Trainingsabsenz entbindet nicht von der finanziellen Verpflichtung. - Krankheit und Unfall
Bei krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit von mehr als vier Wochen und wenn ein ärztliches Zeugnis vorliegt, wird der entsprechende Betrag in der folgenden Rechnungsperiode vom Kursgeld abgezogen. - Trainingsunterbruch
Bei einem Trainingsunterbruch ab drei Monaten, welcher im Voraus kommuniziert wird, kann das Kursgeld um den entsprechenden Betrag reduziert werden. - Kursgeld
Das Kursgeld ist im Voraus zu bezahlen. Beim Erreichen einer höheren Altersstufe wird automatisch der höhere Tarif verrechnet. Die aktuellen Tarife können der Preisliste auf der Homepage entnommen werden. Preisänderungen bleiben vorbehalten. - Ferien
Die Schule ist berechtigt, das Training der Kinder während den Schulferien und dasjenige der übrigen Mitglieder während jährlich insgesamt sechs Wochen sowie an den gesetzlichen Feiertagen ohne Nachholpflicht ausfallen zu lassen. - Prüfungen
Die Schule verpflichtet sich zur periodischen Regelung der schulinternen Kyu-Prüfungen und meldet geeignete Kandidaten zu schulexternen Prüfungen an. Die Prüfungsgebühren werden gemäss den Vorgaben der Swiss Karatedo Renmei entrichtet. - Änderungen der Vertragsbedingungen
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Bestimmungen werden zum Vertragsbestandteil, sofern das Mitglied nicht innert 30 Tagen nach deren Kenntnisnahme widerspricht.